Graf Ulrich V. und sein Sohn Graf Eberhard VI. bestimmen zum Ersatz für den Abgang, den das Stift bei Anlage der Vorstadt gegen den See hinaus und Bau von Rathaus und Markt erlitten hat, daß bei Erledigung von Stiftspfründen deren Ertrag ein Jahr lang in die Kellerei des Stifts eingezogen werden soll. .

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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