Josepp Gerlin von Owen u. T., straffällig geworden, weil er den aufständischen Bauern zu Salzburg zugezogen war, seit deren Niederlage flüchtig, jedoch auf Fürbitte als Einwohner wieder aufgenommen, leistet noch einmal den Eid der Erbhuldigung, gelobt, sich künftig als ein treuer und gehorsamer Untertan zu erweisen, auch an keiner Empörung teilzunehmen, sondern jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen und stets der Partei der Ober- und Ehrbarkeit anzuhängen; außerdem verspricht er zur Strafe für sein Vergehen, künftig alle Wirtshäuser zu meiden. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen u. der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten, oder, wenn dies nicht geschähe, 50 fl zu bezahlen. Bürgen: Jung Hans Mayer, Stefan Sayler, Conlin Gerlin, sein Vater, alle drei B. zu Owen.