Der Schultheiß Heinrich von Rottenburg (Rotenburg) reversiert, dass er die Nutznießung des Oberen und Niederen Fronhofs und des Ammerwalder Hofs zu Altingen von dem Grafen Rudolf, dem Scheerer (Schärer), von Tübingen (Tüwingen) sowie eine Fuhre Wein aus dessen Weingärten auf dem Berg bei Kayh (Gehay) auf 8 Jahre gekauft habe und dass von diesen noch 2 Jahre übrig seien, dass er aber nach deren Verfluss die Nutznießung dieser Höfe und diesen Weinbezug unweigerlich an das Kloster Bebenhausen überantworten werde.