Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Gerichtlicher Prozess vor Statthalter und Regenten in Württemberg zwischen Hans von Neuneck zu Glatt als Kläger und den Flötzern auf der Glatt als Beklagte wegen zugefügten Schadens an Wasser und an Gütern
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Gerichtlicher Prozess vor Statthalter und Regenten in Württemberg zwischen Hans von Neuneck zu Glatt als Kläger und den Flötzern auf der Glatt als Beklagte wegen zugefügten Schadens an Wasser und an Gütern