Kanonikus Ludwig von Bramsche, Rektor der Kirche in Wallenhorst, Offizial des Dompropstes von Osnabrück bekundet, dass Gerhard von St. Katharinen, Rektor des Altars der hl. Georg und Maternus vor ihm erschienen sei und der Adelheid von Nienkerken in Anerkennung treuer Dienste eine Pension von sechs Schilling mit der Bestimmung geschenkt habe, dass dieselbe nach dem Tode der Adelheid zur Begründung eines Seelgedächnisses für Gerhard und Adelheid an den Rektor des Altars der hl. Georg und Maternus zurückfallen solle. Zeugen: Johann Marquard, Everhard von Visbeck, Gerhard Theghelere Original. Siegel der Osnabrücker Dompropstei erhalten, Siegel Gerhards abgefallen.

Vollständigen Titel anzeigen
Niedersächsisches Landesarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...