Ulrich von Klingen von Hohenklingen, der Ältere, Freihofrichter zu Rottweil, anstatt des Grafen Rudolf von Sulz stellt dem Cunz Seßlin, welcher vor ihm Klage gegen die Gemeinde Ofterdingen (Oftertingen) erhoben hat, weil auch von Seiten des Klosters Bebenhausen an dieselbe Ansprüche gemacht wurden, einen Geleitsbrief an die Räte des Grafen Ludwig I. von Württemberg (Wirtemberg) aus, um durch diese die Sache zum Austrag bringen zu lassen.