Hans Bayer aus Neuenstein [Kr. Öhringen], wegen strafbarer Handlungen zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten - wovon jedoch die beiden württembergischen Zollstätten Neuenstadt und Schwabach ausgenommen werden, wenn er diese von Neuenstein aus auf dem direkten Wege nach Heilbronn passiert -, auf alle seine Ansprüche an Graf Ulrich von Helfenstein zu verzichten und schwört U. Er setzt ferner zu größerer Sicherheit 2 Bürgen, die sich verpflichten, im Fall der Übertretung dieser U. 100 fl Pönfall zu bezahlen unter Einsetzung ihres gesamten Hab und Guts. Bürgen: Jörg Ricklin und Martin Swartzenberger, beide B. zu Neuenstein.