Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Johann zu Worms verleihen ihr Baugut zu Hofheim mit Äckern, Wiesen und Gerechtigkeiten an Paul Bibesheimer, Sohn des dortigen Schultheißen, an dessen Ehefrau Cecilie und an ihre Erben für die nächsten 31 Jahre. Die Empfänger verpflichten sich jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt [= 11.8.] und Mariä Geburt [= 8.9.] 114 Malter Korn in Kaufmanns Güte an den Kasten zu Ladenburg zu entrichten. Außerdem geben sie jährlich Werner Horneck von Heppenheim 20 Malter Korn, was er als Lehen hat, und Konrad von Frankenstein ½ Malter Korn. Sie sind zur Instandhaltung verpflichtet, dürfen kein Gestreu verkaufen oder wegführen, sondern müssen dies wie auch den Mist wieder dem Gut zukommen lassen. Alles soll zusammen (under einem pflug und by einem stamme) bleiben und nichts darf ohne besondere Genehmigung des Pfalzgrafen verliehen werden. Das Gut soll in Gegenwart des Kellers von Zullestein (Stein) neu abgegrenzt werden, worüber zwei Register anzulegen sind. Der Keller und Paul sollen je eines erhalten. Die Empfänger setzen ihr Haus und Hof mit allem - gelegen zwischen den Hofreiten von Klaus Finck und Henne Wunst (Wunsthenn) - als Unterpfand, das der Pfalzgraf bei Versäumnis der Zahlung oder Vernachlässigung der Instandhaltung belangen darf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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