Leo und Barach die Juden, Brüder, sesshaft zu Herrlingen [Kr. Ulm], wegen Wuchergeschäften mit württembergischen Untertanen zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten begnadigt und wieder freigelassen, geloben mit einem jüdischen Eid, die ihnen auferlegten Entlassungsbedingungen einzuhalten, nämlich für sich selbst und ihre Erben auf alles, was ihnen die württembergischen Untertanen schuldig sind, zu verzichten und auch künftig keinen Anspruch mehr darauf zu erheben, alle diesbezüglich vorhandenen Briefe und Bekenntnisse für kraftlos zu erklären, auch künftig württembergische Untertanen weder auf Zins, Gült, Güterpfand u.a. zu leihen, noch sich mit ihnen in Kauf und Verkauf oder in andere heimliche wunderliche Kontrakte, Pakte und Verträge, was immer sie Namen haben, einzulassen - ausgenommen der mit gemeiner Judenschaft geschlossenen Verträge -, auch 50 fl Strafe zu bezahlen und schwören U. Die beiden Juden hatten sich trotz entgegenstehender ksl. Und württembergischer Verbote mit württembergischen Untertanen in Geschäfte eingelassen, und zwar Leo Jud mit Heinrich Schlenntz, Küfer, und Meffort, Wirt zu Strümpfelbach, Balthus Metzger zu Rommelshausen und N. Türck aus Schlierbach [Kr. Göppingen], Baroch mit N. Gebütell aus Großheppach, Michel Paur, Anna Hösin, Meffort, dem Wirt, Bernhard Heppler und mit dem Bader, alle aus Strümpfelbach.