Kaiser Matthias bestätigt und bekräftigt für Abt Peter III. Schönfelder und Prior Simon Schreiner des Klosters Langheim folgende (inserierte) Urkunde König Sigismunds, ausgestellt 1429 III 17 in Totis: König Sigismund nimmt das Kloster Langheim in seinen Schutz und bestätigt, dass niemand außer dem Kloster das Vogteirecht auf dessen Gütern ausüben dürfe und dass außerdem niemand von dessen Gütern, Höfen, Untertanen und Dingen Steuern oder Dienste verlangen soll. Die Klosteruntertanen sollen auch alle nur der Gerichtsbarkeit des Klosters (mit Ausnahme der Blutgerichtsbarkeit) unterworfen sein. Der König bestätigt dem Kloster zudem die Rechtsprechungsbefugnis auf allen zum Klosteramt Tambach gehörenden Gütern, verleiht ihm das Bergwerksregal, bekräftigt alle bisher durch Römische Kaiser verliehenen Rechte und wiederholt die Befreiung des Klosters von allen Jägern und Hunden (bzw. deren Unterhaltszahlungen), Abgaben, Frondiensten oder ähnlichen Belastungen. - Siegler: Kaiser Matthias