König Philipp bestätigt den zwischen Bischof Konrad IV. von Regensburg u. Herzog Ludwig I. von Bayern geschlossenen Vertrag in dem sie sich Frieden u. gegenseitige Hilfeleistung, allerdings nicht gegen den König u. seine Nachfolger, zusagen, vereinbaren in der Stadt Regensburg gemeinsam Jurisdiktions- u. Herrschaftsrechte auszuüben, Einnahmen, insbesondere Zölle u. aus dem Salzverkauf, zu teilen u. über die Münze zu wachen. Ferner wollen Bischof u. Herzog für die Einhaltung des Landfriedens sorgen. Die Burg Chu(o)fstein ((1)) soll von beiden zusammen besessen oder aber zerstört u. nicht mehr aufgebaut werden. Im Falle seines erbenlosen Todes überlässt der Herzog dem Bischof die Burg Kelheim ((2)) mit dem Ministerialen Littoldus [von Au], die Burgen Lengenvelt ((3)), Stoufe ((4)), Stevenngen ((5)), Wolferingen ((6)), Bartsperch ((7)), Durchelenburch ((8)) u. Landeshu(o)te ((9)), dagegen sagt der Bischof dem Herzog das Lehen des Landgrafen [von Stefling] in montanis ((10)) zu. Für den Fall seines erbenlosen Todes verspricht der Herzog dem Bischof das Amt des Herzogs u. erhält als Gegenleistung das nächste frei werdende Lehen des Bischof mit Ausnahme von Reichslehen, der Vogtei über das Hochstift oder dem Lehen der Markgrafen von Hohenburch ((11)). S: A. A: Reich: Kaiser/Könige \ Philipp