Ecbertus miles de Asseborch bekennt, daß der Abt Gerhardus zu Werden
die praefectura in Helmestat mit allen anderen Zubehörungen, auch einige
andere Güter, ihm und seiner Gattin Berta zu lebenslänglichem Besitz
übergeben habe. Nach seinem und seiner Gattin Tode sollen jene praefectura
und übrigen im Besitz gehabte Güter frei und unversehrt an die Kirche zu
Werden zurückfallen, und, ohne Widerspruch seines Vaters Guncelinus,
Truchseß am Kaiserl. Hofe, seiner Brüder Burchard und Guncelinus oder deren
Söhne, sowie aller von ihnen zu hinterlassenden Erben, von dem Abte für die
Kirche reservirt oder Andern übertragen werden. - Act. Helmestat anno
gratiae 1238, VI Id. Jan.- (Von den im Contexte bezeichneten Siegeln sind
nur 2 - dieselben, wie an der Urkunde Nr. 41 - beschädigt vorhanden. Das
eine hat die Umschrift ECBERT DE WLFE......TC, auf dem anderen sind nur noch
die Buchstaben:(+)S(igillum)........BORCHA DEWLF. mit Sicherheit zu
erkennen.) Zeugen: dieselben, wie bei der, fast gleichlautenden Urkunde Nr.
41 d. d. Helmestat anno gratiae 1238 VI Id. Jan.