Neuordnung der rechtlichen Verhältnisse der durch den Frieden von Preßburg (1805) und den Konföderationsvertrag vom 12.07.1806 unter württembergische Landeshoheit gekommenen ehemaligen Fürsten, Grafen und sonstigen Adeligen; Regelung von Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der mediatisierten Territorien