Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt den Gemeinden zu Schwabsburg, Nierstein und Dexheim, nachdem diese ihm wie in den kaiserlichen und königlichen Pfandbriefen vorgesehen gehuldigt haben, die von seinem Ahnherr Ludwig III. und seinem Vater Ludwig IV. getätigten Verschreibungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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