Suchergebnisse
  • 307 von 3.415

Peter Klotz zu Rieden verkauft um zwei Ort eines Guldens (= 1/2 fl) an Magister Paulin Secklin, Bürger und Ratsherr zu Schwäbisch Hall, drei Heller jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds aus seinem nach Anstößern näher bezeichneten Haus mit Hofreite, Garten und weiterem Zubehör in Bibersfeld. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben allzeit pünktliche Zahlung jeweils auf Martini, sagt für alle künftigen Besitzwechsel seiner Liegenschaft "nach vorgeltz recht vnd gewonhait" Laudemien von jeweils einer Maß Wein zu und räumt dem Secklin für den Fall säumiger Gültentrichtung Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...