Jakob Küeß von Plieningen, welchem von Herzog Johann Friedrich von Württemberg vergönnt worden, bei Jakob Kainlin von Hedelfingen ein Darlehen von 120 Gulden aufzunehmen und dafür die Überbesserung seines Bebenhauser Hofguts zu Plieningen zu verschreiben, reversiert, dass er diese Schuld in 3 bis 4 Jahren wieder abtragen und jene Überbesserung befreien werde.