Name des ersten Oberappellanten: Königlich Preußisches Kreisgericht Altona.- Eingelegtes Rechtsmittel: Beschwerde.- Prozessgegenstand der ersten bzw. der zweiten Instanz: Weigerung des Obergerichts zu Hamburg, die dort requirierte Exekution des Erkenntnisses in Sachen E. G. J. Möller ./. J. J. H. Schmidt Witwe, zu vollstrecken.- Datum der Oberappellationsgerichtsentscheidung: 10.06.1870 (Beendet durch Schreiben)

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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