Vor Anthon Klocke, weltlicher Richter des Herzogs Wilhelm von Kleve etc. und der Stadt Stadt Soest, erscheint vor dem Gericht vor den vier Bänken Georg Cesarius, Anwalt des Klosters Oelinghausen (Oelinckhausen), und bringt vor Gericht den Jorgen Rusewormb auf der Kettelhaecken Waerde, Johan Plusser zu Elfsen (Elffhausen) und Steffan Bhemer, zu Soest wohnhaft. Er läßt sie durch seinen Vorsprecher zur Aussage auffordern. Sie sollten sagen, was sie über drei Rugge Landes wüßten, die im Spey am Francker Wege gelegen seien. Diese maßten sich die Erben des + Koels als Erbländereien an. Ob nicht der + Thonies Hunnesdyck die drei Rugge Landes zusammen mit dem Hofe der von Oelinghausen pachtweise genutzt habe, als er diesen meiersweise unterhatte. Ob er nicht von diesen gesamten Ländereien den von Oelinghausen die dritte Garbe gegeben habe. Als Thonies Hunnesdyck vom Hofe ab- und in die Stadt gezogen sei, ob er da nicht alle Leibzuchtsländereien, die er sich für seine Nutzung vorbehalten habe, und zwar einen Soester Morgen, für sich besät habe. Daraufhin lassen Deiterich Kueling, Johan Scheper, Steffen Hesman, Conrath Wegener der Junge, Carl Koell, Jost Koell, Jorgen Cortdreses, Johan Bettinckhaus für sich selber und als Bevollmächtigte des Henrich Koils zu Werl sowie Johan und Johan Koils, die Vormünder der Kinder des + Bernd Koils und der Elisabeth Koils, Bürger und Bürgerin zu Soest, einen Erbkaufbrief vor dem Umstand verlesen. Aus diesem gehe hervor, daß der + Peter Hunnesdyck dem + Johan Koill dieselben Ländereien verkauft habe. Da Peter Humesdyck Eigenhöriger des Klosters Oelinghausen gewesen sei und sich zu dieser Zeit zu Soest im Gefängnis befunden hätte, wäre dem Peter vom Rat zu Soest auferlegt, daß er alle Güter, die er aufgekauft habe, wieder in Bürgerhand veräußern müsse. Aus diesem Grunde habe ihm, dem Peter, der + Johan Koill die Ländereien abgekauft, wie es der Brief enthalte, und zwar vier Morgen und sechs Ruthen (graue roden). Steffen Bhemar, der eine Zeuge, sei zu Johan Bettinckhaus und Jorgen Corthdres gekommen und habe ihnen gesagt, wenn sie ihm 1 1/2 Taler geben würden, wollte sie ihnen die Ländereien weisen, wenn ihnen das keinen Schaden brächte. Jorgen Kusewormb auf der Kettelhaecken, ungefähr 80 Jahre alt, legt dar, er habe seit 60 Jahren in gutem Gedenken, daß denen von Oelinghausen aus den drei Stücken (rugge) Landes im Spey, die mit einem Ende auf den Franken Weg im Süden stießen, - weil Hunnesdyck-Hof ein Garben-Hof gewesen sei - aus diesem Lande die dritte Garbe gebühre und daß sie diese auch eingezogen hätten. Das wisse er deswegen, weil er vor 40 Jahren die dritte Garbe von diesem Lande und allen anderen zum Oelinghauser Hof gehörigen Ländereien eingenommen habe. Wie es sich aber mit den Leibzuchtsländereien des Thonies Hunesdyck verhalte, wisse er nicht. Johan Pluker von Elfsen (Elffhusen), über 60 Jahre alt, erklärt, er wisse, daß die von Oelinghausen vor 40 Jahren aus diesen drei Stücken Landes im Speide, die der + Thonies Hunnesdyck mit seinem Hofe genutzt und von denen von Oelinghausen untergehabt habe, die dritte Garbe eingenommen haben. Er wisse das deswegen, weil er bei dem + Hunnesdyck zwei Jahre gewohnt habe und sein Knecht gewesen sei. Er habe die Garben zusammen geführt. Über die Leibzuchtsländereien wisse er nicht Bescheid. Steffan Bhemer, 40 Jahre alt, macht die gleiche Aussage. Er habe seiner Zeit auf dem Hofe des Roen gewohnt, sei sein Junge gewesen und habe die Kühe gehütet. Er habe die dritten Garten für die von Oelinghausen auf einen Haufen tragen helfen. Über die Leibzuchtsländereien wisse er nichts. Die Zeugen beschwören ihre Aussage. Der Anwalt des Klosters, Georg Cesarius, bittet den Richter um einen Gerichtsschein. Siegelankündigung des Richters. Zeugen: Johan Diemell, Albert von der Horst und Thonies Podtgeißer, Standgenossen des Gerichts.