Hanns Weber von Holzgerlingen, gefangengesetzt wegen Verschwendung und Verspielens seines Vermögens und weil er mehrmals das Land und seine Frau und Kinder verlassen hatte, schwört Urfehde und verpflichtet sich, keine Waren zu verkaufen, keine Zechen und Spiele zu besuchen und im Böblinger Amt zu bleiben