Philipp [von Rathsamhausen], Bischof von Eichstätt (Eystetensis), verleiht unter genannten Voraussetzungen den Bußfertigen, die die Nikolauskapelle außerhalb der Mauern von Hall (extra muros Hallenses) an genannten Heiligentagen, am Mittwoch jeder Woche oder am Kirchweihtag besuchen, einen genannten Ablaß, wenn der Diözesanbischof zustimmt.