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Vertrag zwischen der Herrschaft Württemberg und Carl von Hornstein betr. derer von Pflummern Weidgangsgerechtigkeit in des von Hornstein Gröningischen Wäldern und derselben achtjährige Bauung, daß solche Bauung sich auf 16 Jahre erstreckt, dagegen der von Hornstein seinen halben Teil am gemeinen Stock, die Mayerhalde genannt, der Herrschaft Württemberg gänzlich cediert und gänzlich übergeben habe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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