Hans Eckhart von Adelsheim (Hanns Eckhart von Alletzheim) geht mit Kurfürst Philipp von der Pfalz die nachfolgende Verpflichtung (verbuntnis) ein. Auslöser dafür war, dass Hans mit Georg von Brenden und Heim Weißbrot (Wysbrot) von "Bienstat" nachts auf der Gasse zu Heidelberg für Unfrieden gesorgt hatte, indem sie den ehrbaren Bürger und Hufschmied (Huffsmide) Rudolf Zwengel ohne [dessen] Schuld mutwillig getötet hatten und dafür ins Gefängnis gekommen waren. Da sie auf Fürbitte mächtiger Leute (mechtiger lut) begnadigt und aus dem Gefängnis freigelassen wurden, hatten sie am 2.3.1496 eine Verpflichtung getroffen, die später Hans durch den Pfalzgrafen erlassen wurde. Deshalb verpflichtet sich Hans nun freiwillig, sich nicht wegen des Gefängnisaufenthalts und dem, was ihm dort ergangen ist, an dem Pfalzgrafen, seinen Erben, Amtsleuten, Untertanen oder an den unter seinem Schutz Stehenden zu rächen oder gegen diese vorzugehen. Er wird in ihren Gebieten niemand beleidigen oder beschädigen und sie warnen, wenn ihm etwas zu ihrem Schaden angezeigt wird. Heidelberg und das Land im Umkreis von sechs Meilen wird er meiden. Sollte er vermögend genug werden, will er den Verwandten (frunden) des Toten seine Schuld begleichen. Zukünftige Streitsachen will er vor den Fürsten oder dorthin, wo dieser es weist, bringen und ausländische (ußlendig) Gerichte vermeiden. Er schwört die Einhaltung und verzichtet auf alle Freiheiten und Hilfsmittel gegen diese Vereinbarung. Sollte er dagegen verstoßen, darf gegen ihn vorgegangen werden. Zur Urkunde bittet er den Junker und seinen "frund" Peter von Ehrenberg (Ernberg) und Georg Schütz.