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Michel Feinsterlin, sesshaft zu Zizishausen, wegen Abschießens von Wildbret einige Tage zu Nürtingen gef., daselbst peinlich befragt, jedoch, obschon auf Grund seiner Urgicht ohne Aussicht auf Begnadigung, auf seine und seiner Freundschaft Bitten peinliche Strafe an Leib und Leben überhoben und wieder freigelassen mit der Auflage, sich das rechte Auge ausstechen zu lassen, sein Leben lang kein Wildbret mehr zu schießen oder auf andere Weise zu fangen, keine Wehr und Waffen zu besitzen oder zu tragen, außer ein abgebrochenes Brotmesser, auch keine offenen Zechen oder Wirtshäuser zu besuchen und über dies alles für 200 fl Bürgschaft zu leisten und den Fachgulden an den Forstmeister und dessen Knechte zu entrichten, gelobt unter Eid, diese Begnadigungsartikel zu befolgen und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser U. und Flucht binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten, andernfalls aber 200 fl Poenfall aus ihrem Hab und Gut zu bezahlen. Bürgen: Martin Feinsterlin, sesshaft zu Harthausen [Kr. Esslingen], sein Bruder, und Hans Sener, sesshaft zu "Riedt" (Altenriet Kr. Nürtingen), sein Schwestermann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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