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Hans Schellenmann zu Vaihingen, wegen unerlaubter Annahme von Kriegsdiensten und wegen Ausleihe der Männerkleider seines Schwagers an eine Frau, gen. die H., die deshalb von ihrem Ehemann schwer verwundet wurde, gef., jedoch in Anbetracht seiner Dienste im kaiserlichen Heer und auf Fürbitte guter Gönner wieder entlassen, schwört U. und gelobt eidlich, die württembergischen Untertanen in Rechtshändeln nicht vor ausländische Gerichte zu ziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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