Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Adam von Eberstein, den Amtmann Graf Bernhards von Eberstein in seinen Schutz und Schirm. Graf Bernhard ist derzeit im Auftrag des Pfalzgrafen und zu dessen Geschäften im Königreich Böhmen und hat in seiner Abwesenheit dem genannten Amtmann befohlen, für ihn zu handeln, wozu dieser nach Bedarf auszureiten hat. Dazu verspricht Philipp, dass er durch sein Land und Gebiet reiten und reisen darf und dabei Sicherheit bekommen soll. Der Pfalzgraf befiehlt daher den Seinen, seinen Amtsleuten und Untertanen, dass sie Adam von Eberstein in der Abwesenheit Graf Bernhards von Eberstein mit Hab und dem Seinen bei Bedarf schützen und schirmen.