Suchergebnisse
  • 10 von 105

Kaiser Friedrich III. gebietet dem Grafen Eberhard V., den Erzherzog Sigmund an der Losung der Burgställe Hohenberg und Wehingen nicht zu irren, und lädt ihn anderenfalls zum Austrag des Streits vor kaiserliches Gericht.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...