Stefan Jetzlin und Enderis Sigwart, beide von Steinenberg, zu Schorndorf gef., weil sie der wiedertäuferischen Lehre zugetan waren, jedoch aus Gnaden wieder freigelassen, geloben unter Eid, die ihnen gestellten Bedingungen zu halten, auch ihre Atzung im Gefängnis zu bezahlen und schwören U. Den Beiden Angeklagten war auferlegt worden: 1. sich in Zukunft rechtschaffen zu verhalten, von der wiedertäuferischen Lehre abzustehen, ihre Kinder taufen zu lassen, den Verkehr mit Wiedertäufern zu meiden und nicht zu Winkelpredigern zu gehen; 2. der weltlichen Obrigkeit Gehorsam zu erzeigen; 3. fleißig zur Predigt und in die Kirche zugehen, der Lehre und dem Gebrauch des Abendmahls, wie er von den württembergischen Prädikanten gelehrt werde, anzuhangen, die Zeremonien, wie sie vom Landesherrn publiziert und von den Pfarrern und Gemeinden angenommen worden seien, einzuhalten und nichts dagegen zu unternehmen; 4. keinen fremden Prädikanten, Wiedertäufern, Winkelpredigern, Landläufern und dergleichen Personen anzuhangen oder sie zu beherbergen, sondern sie festhalten und der Obrigkeit anzuzeigen.