Michael Ott, wohnhaft zu Kemnat [Kr. Esslingen], wegen eines Raufhandels zu einer Geldstrafe von 10 fl verurteilt und, da er diese Buße nicht bezahlen konnte, zu Nürtingen gef., jedoch auf seine Bitte wieder freigelassen mit der Auflage, binnen Jahresfrist die Geldstrafe, samt Atzungs- und anderer aufgelaufener Kosten an den Vogt zuzahlen oder aber sich am Ende des Jahres wiederum im Gefängnis zu stellen, gelobt unter Eid, diese Entlassungsbedingungen anzunehmen und schwört U. Zusatz (von anderer Hand): betreffend Zahlung des Strafgeldes in 4 Raten zu je 2 ½ fl auf Georgii, Jakobi, Michaelis und Weihnachten.