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Hensin Großhanns, seßhaft zu Liebelsberg, dort ergriffen und zu Wildberg gef., weil er in den vergangenen Jahren mutwillig seine Familie verlassen, eines andern Mannes Frau zu sich genommen hatte, mit ihr in die Fremde gezogen war und 3 Kinder gezeugt hatte, deshalb schwerer Strafe verfallen, jedoch auf sein Bitten und in Ansehung seiner Kinder und seiner Ehefrau nach Verbüßung von vier Wochen Turmstrafe mit der Auflage begnadigt, seinem Landesherrn 5 lb h zu bezahlen, gelobt eidlich, fortan bei seiner Familie zu bleiben, und schwört U. Er verspricht auch bei seinem Eid, alle Zugehörigen und Verwandten des Fürstentums Württemberg in Streitfällen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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