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Kopie Caspers von Wülknitz zu Krücheln, vor sich, seine Erben und Erbnehmer und in Vormundschaft seines unmündigen Bruders, Hans von Wülknitz, Revers, über den mit Herrn Woldemar, Fürst zu Anhalt aufgerichteten Vertrag wegen etlicher von seinem Vater Hans von Wülknitz sel. geschüttete Dämme und gestauten Teiche zu Biendorf, Wolstorf und Krücheln, derer er sich auch zu erhalten unterpfangen, aber andere Leute merkliche Vertränkungen und Schaden an ihren Gütern und Eigentum, auch hochgedachter seiner fürstlichen Gnaden an dero Herrschaft Köthen an Diensten und Obrigkeiten Verniederung zugefüget, daher ihm solche Dämme abzustehen und die angefangenen Teiche fallenzulassen, zuerkannt ist

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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