Bischof Rudolf [II. von Scherenberg] von Würzburg gibt den Geistlichen seiner Diözese bekannt, daß er Guardian und Lektoren der Franziskaner in Hall nach dem Wortlaut des Konzils von Vienne (Vienensis concilii) zum Predigen und Gottesdienst, die übrigen Geistlichen dieses Klosters innerhalb der gewohnten Grenze zum Predigen bis auf Widerruf zulasse, und empfiehlt, ihre Almosensammler zu unterstützen.