Barbara Steheler aus Neckarhausen, wegen Unzucht mit ihrem Schwestermann Jörg Negelin, B. zu Nürtingen, von dem sie ein Kind erwartet, zu Nürtingen gef., jedoch in Ansehung ihrer hohen Schwangerschaft mit der Auflage freigelassen, sich nach der Geburt des Kindes und auf obrigkeitliche Mahnung wegen ihrer Straftat unverzüglich im Gefängnis wieder einzufinden und die ihr sodann auferlegte Rechtsstrafe an sich vollziehen zu lassen, gelobt mit Handtreue, dies zu befolgen, widrigenfalls ihr ganzes Hab und Gut dem Herzog verfallen sein soll. Bürgen (um 300 fl): Hans Steer und Hans Mayer, sesshaft zu Neckarhausen, Schwestermänner der A.