Erlaubnisurkunde des Propsts Ambrosius Widmann und des Dekans Johannes Rummetsch an der Stiftskirche zu Tübingen, als Spezialbevollmächtigter des Papsts Hadrian VI. zur Untersuchung des Verkaufs des Bebenhauser Zehnten zu Bönnigheim, vermöge des dem Dokument einverleibten Mandats dieses Papstes [= Papst Hadrian VI. ernennt Bevollmächtigte zu Untersuchung der Frage, ob der von Abt Johann [von Fridingen] und dem Konvent des Klosters Bebenhausen beabsichtigte Verkauf des Bebenhauser Zehnten zu Bönnigheim für das Kloster vorteilhaft sei. Rom, 1523 Mai 8.]