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Gemäß den zwischen dem verstorbenen Grafen Rudolf von Helfenstein und der Stadt Ulm 1593 aufgerichteten Vertrag (s. U 284 und 285) erneuerten die helfensteinische Vormundschaft einerseits und Bürgermeister und Rat zu Ulm andererseits die Zweigsgerechtigkeit im helfensteinischen Forst, der in der Obrigkeit und auf dem Grund und Boden von Ulm liegt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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