Theodor Kloet, Rentmeister in Wolbeck, wird von den Pflichten der Weihe zum Subdiakon entbunden, da zum Zeitpunkt der Weihe gravierende Gründe gegen ihren gültigen Empfang vorlagen, was durch zahlreiche Zeugenaussagen unterstützt wird (Minderjährigkeit, Zwang und Gewalt durch seinen Vater Werner Kloet, unfreier Wille, fehlende klerikale Haltung). Seine Ehe mit Anna Hagemauß und seine Kinder werden im kanonischen Sinne als legitim anerkannt. Die Urkunde beschreibt den gesamten Vorgang der Dispenserteilung zwischen 1559 und 1564. Sie beinhaltet als Insert einen Dispens des römischen Kardinalspriesters von St. Angelus, Raynutius, vom 18. Oktober 1559, der Theodor Kloet von den Pflichten des Subdiakonates entbindet und seine Ehe und seine Kinder im kanonischen Sinne legitimiert. file://fn@02 Der Dispens und seine Bestätigung wurde an den Kirchen und Nachbarkirchen der Zeugen ausgehängt. (Vgl. OU, Nr. 53)