Hans von Morstein, Schultheiß zu Hall, beurkundet das Urteil des aus 11 namentlich genannten Richtern bestehenden Stadtgerichts, wonach die Brüder Jörg der Ältere Zobel, Endraß Zobel, Deutschordensritter, und Hans Zobel, ferner Jörg Turner von Turnau der Jüngere, ihr Schwestersohn, das Erbe der Anna Langkwarterin (?), Witwe des Heinrich Eberhart zu Hall, ihrer Muhme, in Besitz nehmen dürfen, nachdem Wilhelm von Willmholtz und die Brüder Sigmund und Konrad von Pfahlheim, die Ansprüche auf das Erbe erhoben, darüber nicht vor Gericht verhandeln wollten.