Jörg Bryn, B. und Gerber zu Stuttgart, daselbst gef., weil er seine Ehefrau mit Schlägen und anderen Handlungen übel traktiert und es zugelassen hatte, daß andere unehrenhaft von ihr redeten, auch sonstige Schandtaten verübt und zum Schaden seiner Familie ein verschwenderisches Leben geführt hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten der strengen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sich fortan gegen seine Frau anständig und auch sonst ordentlich und gehorsam zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.