Versuch der Regierung Landshut, die Kosten der Appellation der Filialkirche Riedbach vom Landgericht Neumarkt in der Obermayr'schen Gantsache, zu denen sie das Vogtgericht Mühldorf verurteilt hatte, nach dem Tod Gf. Überackers von dessen Erben einzufordern, sowie Befehl an den [Pflegkommissär] zu Mühldorf, das Ganturteil zu vollziehen.