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Die Witwe des verstorbenen brandenburgischen Kanzlers Hoffmann erhält wegen der ihrem Mann übertragenen Mömpelgarder Kuratelgeschäfte noch einen Nachtrag von 50 Talern.
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Die Witwe des verstorbenen brandenburgischen Kanzlers Hoffmann erhält wegen der ihrem Mann übertragenen Mömpelgarder Kuratelgeschäfte noch einen Nachtrag von 50 Talern.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Bü 1490
A 71 II Bü 17
Regierungsakten >> Herzog Ludwig von Württemberg >> Korrespondenz mit Brandenburg >> Markgraf Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (1539-1603) >> Korrespondenzen der Jahre 1580 bis 1590