Albrecht [III.] Bischof zu Regensburg belehnt den Ritter Seyfried v. Wemding mit den Zehnten, die er von dem Deutschen Haus zu Ellingen (Komtur: Franz v. Wildenstein) eingetauscht hat (A) und eignet dem Deutschen Haus die bisher von ihm zu Lehen rührenden Zehnten, die Seyfried demselben dafür abgetreten (A). Der Anteil des Seyfried an den Zehnten aus dem Lehen des Schererlein und dem Wasenwis Lehen zu Fünfstat, der 80 Garben aus Seyfrieds Zehentstadel. - B: der Anteil des Deutschen Hauses an den Zehnten aus den Lehen des Mayr Luczen und dem des Griesmayr, aus dem Gebhartshof ein Drittel des Zehntens. - Flurname: Weschen, Paynsgraben u.a. - Inhaber eines Grundstücks: der alt Stulpher. - Siegler: der Aussteller und das Domkapitel zu Eichstätt.