Jörg Bücklin von Stuttgart, nach seiner Rückkehr aus Mömpelgard, wohin er sich begeben hatte, um Hz. Ulrich zu dienen, zu Stuttgart gef., auf Fürbitte jedoch freigel. und der "Gnade" teilhaftig geworden, sich den Bart scheren, offene Zechen besuchen und eine Waffe tragen zu dürfen, schwört U. und gelobt mit einem Eid, falls ihm die drei Vergünstigungen vom Vogt wegen Ungehorsams einmal aufgekündigt werden sollten, sich den Bart stehen zu lassen, keine Zeche mehr zu besuchen und keine Waffe mehr zu tragen.