Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Weinheim reversieren gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz wegen der ihnen am selben Tag verliehenen Badstube, von der die Stadt jährlich 10 Pfund Heller an den pfalzgräflichen Keller zu Weinheim oder den Landschreiber zu Heidelberg auszurichten hat. Es folgen Bestimmungen zur Instandhaltung und Versehung der Badstube sowie zum Verbot der Errichtung einer zweiten Badstube.