Martin Sailler, B. zu Marbach, gef. daselbst, weil er im obengen. Jahr gegen die vielfachen Verbote der Landesordnung und trotz der Warnung des Jörg von Helmstadt, Obervogts zu Marbach, und des auf dessen Anweisung dem Stadtknecht gegebenen Gelübdes, nicht aus der Stadt wegzuziehen, in fremde Kriegsdienste getreten und aus dem Fürstentum [Württemberg] gezogen war, jedoch auf seine Frau und Kinder sowie seiner guten Freundschaft Fürbitten freigelassen und der vom Untervogt angeordneten peinlichen Beklagung vor dem Stadtgericht enthoben, verspricht, sich 14 Tage auf eigene Kosten in den Turm legen zu lassen, künftig ohne Erlaubnis keinem Herrn mehr zuzuziehen, keine Wehr mehr zu tragen und in keine offene Zeche zu gehen und schwört U.