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Ulrich Kübler zu Ehningen, der um der Beschuldigung willen, dem Ziegelhanns von Ehningen ("Eningen") Haus und Scheuer verbrannt zu haben, mit Caspar Lercher in "rechtlicher Übung gestanden"; als aber das Urteil darüber dem Stadtgericht zu Böblingen überlassen wird, in Böblingen gefangengesetzt und vor das Gericht gestellt wird, aber um des mangelnden Beweises willen der Folter enthoben und wieder inhaftiert wird, verspricht, sich mit seinem Hab und Gut nicht zu entfernen, damit er jederzeit auf die Aufforderung erscheinen könne, den Streitfall zu beseitigen, die Atzung und alle Unkosten zu bezahlen und schwört Urfehde. - Bürgen: Hanns Reitter gen. Gerenhanns und Endris Jacob, beide Bürger zu Böblingen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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