Papst Pius IV. erlaubt dem Erzbischof Johann Gebhart von Köln, sich von irgend einem katholischen Kirchenvorstand in Gegenwart von 2 oder 3 Bischöfen konsekrieren zu lassen und den vorgeschriebenen Eid auszuschwören.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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