Gf. Rudolf von Sulz, Hofrichter des hl. römischen Reichs, beurkundet für sich und seinen Bruder Gf. Hermann, daß er einen Teil des Wein- und Kornzehnten zu Strümpfelbach, der von seiner Herrschaft zu Mannlehen rührt und den bisher Abt Leonhard und seine Vorgänger zu Lehen getragen, und einen Mann, Wappensgenoß, zu Träger darum gegeben hat, jetzt dem Abt zu Eigentum gegeben hat.