Der Bischof und Dompropst von Konstanz Thomas [Berlower] inkorporiert mit Zustimmung des Konstanzer Domkapitels auf Antrag von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm die Pfarrkirche in Nellingen [Alb-Donau-Kreis] mit ihrer Filiale Oppingen [Gde. Nellingen/Alb-Donau-Kreis], für die dem Rat der Stadt Ulm das Patronatsrecht zusteht, dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254]. Das Spital hat für die Pfarrkirche einen ständigen Vikar sowie einen weiteren Priester als dessen Gehilfen einzustellen und zu besolden. Er legt außerdem die dem Vikar und dem Priester jährlichen vom Spital zu liefernden Einkünfte und Gefälle fest.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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