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Hans Beckhlin, Sohn des Theus Beckhlin aus Stuttgart, und Friedrich Durchtenbach aus Leonberg, Knecht des Bastian Lößlin, zu Stuttgart gef., weil sie an vergangener Fastnacht sich des Nachts zur Unzeit auf der Gasse herumgetrieben, die Fensterläden der Witwe des Hans Frey beworfen, sich unzüchtig verhalten und ihr Kot vor die Haustüre gesetzt hatten, deshalb strenger Strafe verfallen, jedoch in Ansehung ihrer Jugend und auf ihre Bitten begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder vom Vogt zu Stuttgart das Recht zu nehmen oder 14 Tage im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, ihre Atzung zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, geloben eidlich, die letzteren Artikel zu befolgen, und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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