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Bürgermeister und Räte der Stadt Konstanz erklären auf die Klage des Abtes v. Salem, daß die Gemeinde Waldpürren sich nicht an den Spruch vom 10. Febr. 1477 halte und den Brunnen in weiterem Umfang benutze, als ihr damals zugestanden sei, daß der Antrag des Ammanns von Waldpürren, man möge die Dinge an Ort und Stelle besichtigen, ungegründet sei, und daß es bei dem Spruch bleiben müsse

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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