Markgraf Christoph I. von Baden und Abt Nikolaus von Herrenalb verschreiben dem Canonikus des St. Michaelstifts zu Pforzheim, Thomas Trutwin, gegen Überlassung einer Gült aus dem sogenannten Buwerzehnten zu Nöttingen für seine Pfründe näher bezeichnete Gülten aus dem Laienzehnten daselbst